Die Geschichte der FEG
Die Entstehung der «Freien Evangelischen Gemeinden» (FEG) in der Schweiz geht auf Karl von Rodt (1805–1861) zurück. Er stammte aus einer Berner Patrizierfamilie und war vom geistlichen Aufbruch in Genf, dem «Réveil», geprägt worden. Allgemein herrschte im Volk ein geistlicher und moralischer Niedergang, und auch die Kirchen waren von Liberalismus und Rationalismus erfüllt. Deshalb schloss er sich aus innerer Überzeugung der «Eglise de Dieu» in Bern an. 1829 ging die bernische Regierung hart gegen diese kleine Gruppe von «Dissidenten» vor und verbannte Karl von Rodt und andere aus dem Kanton.
Während der Verbannungszeit hielt sich
Karl von Rodt in Genf auf, machte Bekanntschaft mit führenden Persönlichkeiten
des «Réveil» und lernte auch andere geistliche Aufbrüche in Europa kennen. Nach
Einführung der Glaubens- und Gewissensfreiheit kehrte von Rodt im Jahr 1833
wieder in den Kanton Bern zurück. In Bern, Thun, Steffisburg, Münsingen sowie
im Emmental begann er, freikirchliche Gemeinden aufzubauen. Sie waren vom Staat
unabhängig, nämlich «Freie Evangelische Gemeinden».
Der Apotheker Stephan Schlatter (1805–1880), Vater des berühmten Theologen
Adolf Schlatter, gründete 1837 in St. Gallen die erste FEG der Ostschweiz. Von
da aus entfaltete er eine evangelistische Tätigkeit und arbeitete eng mit Karl
von Rodt zusammen. Nach kurzer Zeit entstanden auch in den Kantonen
Schaffhausen, Zürich, Glarus, St. Gallen und Thurgau freie Gemeinden.
Carl von Rodt pflegte viele Kontakte zum europäischen Ausland und prägte dort
freikirchliche Bewegungen stark mit. Die aus seiner Arbeit hervorgegangenen
Gemeinden schlossen sich 1877 vorübergehend zu einem Bund zusammen, 1910
entstand dann der Bund FEG in seiner heutigen Form, der sich mittlerweile FEG
Schweiz nennt.
Die Bibel war von Anfang an die Grundlage der Freien Evangelischen Gemeinden.
Anschliessen konnte sich ihnen jede Person, die in einer persönlichen
Glaubensbeziehung zu Jesus Christus stand und sein Leben entsprechend
gestaltete. Diese freikirchlichen Gemeinden wurden durch einen Kreis von
«Ältesten» und innerhalb einer demokratischen, vereinsrechtlichen Struktur
geleitet. Ganz besonders wichtig war von Anfang an die Selbständigkeit der
einzelnen Gemeinden.